Lentzin Nenncker, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er als Knecht und Keller des Stuttgarter Spitals Spitalwein veruntreut hatte, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten der verwirkten strengen Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., der Herrschaft 20 fl als "Abtrag" in bar zu bezahlen und sich künftig wohl zu verhalten, schwört U.