Revers des Zinsbriefs des Hans Göltz, gennant Manndlin, bürgerlicher Einwohner zu Boll, über die Aufnahme einer Hauptgült in Höhe von 50 Gulden mit einem jährlichen Zinssatz von 2 Gulden und 30 Kreuzern; Verschreibung von einer 1 Tagwerk großen Wiese als Sicherheit; Tilgung innerhalb der nächsten 3 oder 4 Jahre, jährlich fällig an Ostern