Vor dem Offizial, ordentlichem Richter des Hofes zu Münster, verkaufen Hans von Eicksfelt und seine Frau Anna, wohnhaft auf der Hennenhove im Ksp. Albersloh, dem Johann Dunnekogell dem smedde am Tolhuise und seiner Frau Margareten einen Garten genannt den Hennengarden, gelegen beim Tolhuise und bisher zur Hennenhove gehörig. Wenn die Verkäufer ein Haus auf dem gekauften Grunde bauen sollten, wie sie vorhaben, bleibt ihnen verboten zu zapfen oder Herberge zu halten oder sonst den Verkäufern Nachteil zuzufügen. Sie dürfen auch keine Bäume außerhalb der Wall- oder Glindstätte setzen. Der Offizial siegelt. Zeugen: Herr Johann Balcken und Meister Henricus Wolterman, beide Diener des Hofs. am abendt Margarethe virginis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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