Gelegenheitlich des Gesuchs der beiden Gemeinden Iptingen und Großglattbach um Ermäßigung des von ihnen zu entrichtenden Jagdtalers wurde von der fürstlicher Regierung ein Generalausschreiben an sämtliche Forstämter projektiert, wordurch über das Vorhandensein dieser Jagdtalerabgabe, die Veranlassung ihrer Erhebung und ihre Wirkung Bericht eingezogen werden sollte, solches unterblieb aber auf eine Äußerung der Forst- und Jagddeputation, dass jene Abgabe bloß im Leonberger [Forst] vorkomme (Iptingen, Großglattbach)