Hans von Waldmannshausen, des verstorbenen Heinrichs Sohn, verkauft dem Kaplan der Liebfrauenkirche zu Oberhadamar auf dem Bach für 10 Gulden, die ihm die Kirchenmeister genannter Kirche bezahlt haben, mit Halm und Mund, wie es in der Grafschaft Diez üblich ist, einen halben Malter trockenes Korn Oberhadamarer Maßes, der jährlich zwischen Maria Geburt und Himmelfahrt fällig ist und vom Verkäufer auf dessen Kosten und Verantwortung nach Oberhadamar zu liefern ist. Diese Korngült weist der Verkäufer von seinem Hof zu Niederhadamar an, der Hempelnhof genannt wird, und den z. Zt. Henne Comman innehat. Diesen Hof setzt er zugleich als Unterpfand für die pünktliche Entrichtung des Korns, und zwar im Gericht vor Henne von Alsbach genannt Runkel, Schultheiß in des Dehrner Zent, vor Henne Appel zu Offheim und Heinz Schneider zu Niederhadamar, beide Schöffen daselbst. Die Korngülte ist jährlich 14 Tage vor bis nach dem 22. Februar (sante Peters dage vor dem lenczen) gegen die Erlegung von 10 Gulden Limburger Währung ablösbar, vorausgesetzt, daß alle etwaigen Rückstände bezahlt sind. Doch sollen dann die 10 Gulden von den Baumeistern in anderer Weise für die Kirche sicher angelegt werden.-