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Marx Rausamer von Hegkena [? Heigern, Gem. Talheim Kr. Heilbronn], gef. zu Lauffen wegen Abfalls zur Lehre der Wiedertäufer und Verachtung des Abendmahls, jedoch wieder freigelassen, verspricht, von den Wiedertäufern und ihrer Lehre abzustehen und seine Kinder - auch die mit der Wiedertaufe befleckten - taufen zu lassen, sich aller Winkelpredigten und heimlichen Zusammenkünfte zu enthalten, zur Predigt zu gehen, der Lehre des Nachtmahls, wie sie in diesem Fürstentum von herzoglich verordneten Predigern gelehrt wird, anzuhangen, die vom Herzog aufgerichteten und publizierten, und von den Pfarrgemeinden dieses Herzogtums ausgeübten Zeremonien mitzufeiern und nicht dagegen zu reden, und schließlich keinem fremden Prediger oder Wiedertäufer mehr anzuhangen, Herberge zu geben oder sonst behilflich zu sein, sondern solche Leute, falls sie zu ihm kommen, festzuhalten und der Obrigkeit anzuzeigen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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