Withego, Abt des Zisterzienserklosters Altzelle ("Veteris Celle"), bestätigt unter Hinweis auf den ihm vom Papst Urban erteilten Auftrag, nachdem ihm Dietrich, Abt des Zisterzienserklosters Dobrilugk, die Urkunde, in der der Bischof von Meißen die Inkorporation der Pfarrkirche in Kirchhain ausspricht, vorgelegt und er sich davon unterrichtet hatte, dass die Inkorporation mit Zustimmung des Archidiakons der Lausitz und des ganzen Domkapitels ausgesprochen war, das Privilegium und die Inkorporation mit päpstlicher Vollmacht. Das Kloster darf die Kirche in Kirchhain und den dortigen Marienaltar jetzt und künftig nach seinem Belieben durch Weltgeistliche oder durch seine Mönche verwalten und die Einkünfte genießen. Ausdrücklich versichert der Abt, dass die Bestätigung der Inkorporation volle Gültigkeit habe, gleich als wenn sie durch den Papst selbst ausgesprochen worden sei. "datum et actum in monasterio Veteris Celle anno domini millesimo CCC LXXX in die beati Bernardi abbatis et doctoris egregii"

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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