Albrecht von Westrem zu Gutacker macht bekannt, daß Abt Hugo ihn nach dem Tod seiner Frau Judith, geb. von Raesfeld, zugunsten seines ältesten Sohns Bernhard Dietrich mit der Frauenhand an dem Gut Stoveren behandigt hat, das dingpflichtig in den Sattelhof Heldringhausen ist. Albrecht hält selbst die Manneshand. Er wird jährlich die übliche Pacht von neun Albus kölnisch liefern und das Gut nicht versplittern, versetzen, verpfänden oder sonst in andere Hände bringen. Wenn eine Hand stirbt, soll innerhalb gebührender Frist eine neue gewonnen werden. - Es siegelt der Aussteller.