1432, im 10. Jahr der Indiktion und im zweiten Regierungsjahr Papst Eugens IV. "des eyn und zwenczichten dages in dem mande genant zu latine October" gegen ein Uhr nachmittags erschien in der Pfarrkirche zu Bernkastel (-kastell), Trierer Bistums, im Namen des Johann Grafen zu Sp. Walram von Koppenstein (Coppensteyn) vor den von Ulrich Erzbischof von Trier (Triere) entsandten Dietrich Herr zu Manderscheid (-scheit) und Richard Hurt von Schönecken (Schoneke). Der Erzbischof hatte dem Grafen und der Stadt Trier diesen Termin zu Bernkastel gesetzt. Walram ließ Johann von Dienstweiler (Dyntzwylre) einen von Erzbischof Ulrich besiegelten Spruch in der Sache über die Entsendung des Martin von Hahn (Hanen) durch den Grafen von Sp., die Antwort der Stadt Trier darauf und das Urteil des Erzbischofs verlesen; zuletzt folgte die Festsetzung des Termins durch den Erzbischof; der Graf wurde aufgefordert, sein Recht zu beweisen. Anschließend verlas Johann eine Urkunde des Grafen, in der dieser Johann von Dienstweiler befahl, Martin von Hahn mit der Botschaft zu beauftragen. Walram stellte dann noch einmal den Sachverhalt dar: Martin sei mit Urkunden und mündlichen Botschaften des Grafen von Sp. unterwegs gewesen und dabei von der Stadt Trier gefangengenommen worden; er habe bereits seit langem im Dienste des Grafen gestanden. Darauf leistete Johann von Dienstweiler einen ihm von Walram vorgesprochenen Eid. Von Walram aufgefordert, berichtete dann Martin selbst, er sei "an fleher cruce" bei Merzlich (Mirtzelich) zwischen St. Matthias und der Konzer Brücke (Cuntzer) auf der Straße gefangengenommen worden; an seinem Mantel seien Waffen und Büchsen des Grafen von Sp. gehangen; gefangen sei er nach Trier vor den Rat gebracht worden. Darauf leistete er einen von Walram vorgesprochenen Eid. Im Namen der Stadt Trier bat Johann von Mainz (Mentze) darum, ihm diese Aussagen schriftlich zu übergeben. Er stellte fest, daß es Ansicht der Stadt sei, Martin könne in eigener Sache keine Aussagen machen. Er bat um einen Termin in 14 Tagen, auf dem die Stadt ihren Standpunkt darlegen könne. Walram sagte dazu, Martin habe nicht in eigener, sondern in der Sache des Grafen ausgesagt. Durch diese Aussagen sei der Graf seiner Pflicht nachgekommen und habe Beweise vorgelegt. Er bat den Notar, das festzuhalten. Zeugen: Dietrich Herr zu Manderscheid und Richard Hurt von Schönecken. Rudolf, Ludwig Suppen Sohn von Cochem (Cochme), Kleriker Trierer Bistums und kaiserlicher Notar, war bei allem anwesend, hat auf Bitten Walrams das Instrument angefertigt, mit eigener Hand geschrieben und mit seinem Signet versehen.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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