Mechthild die Gulantin verschreibt nach ihrem Tode ihren Kindern Mechthild und Gut, Nonnen im Predigerkloster zu Gmünd, bzw. ihrer Tochter Katherin die Hube zu Nibelgau, die Abelin baut, und das Gütlein zu Iggingen, das Ulrich von dem Brunnen baut; nach dem Tod dieser drei Töchter soll die Nutzung an ihre zwei anderen Kinder Mechtild und Gut die Schoppinen fallen, die außerdem Gülten zu Herlikofen erhalten, welche nach diesen zwei Schwestern Tod an die drei zuerst genannten Töchter fallen sollen; nach dem Tod aller fünf Kinder soll alles dem Kloster gehören.