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Wolf Hartmann aus Oberndorf, strenger Strafe verfallen, weil er im württembergischen Forst mit einem von Wendelsheim Wildfrevel begangen hatte, jedoch auf sein und seiner Freunde Bitten mit der Auflage begnadigt, alle Unkosten und eine Geldstrafe von 10 lb h zu bezahlen, künftig keinerlei Waidwerk zu treiben, keine Büchse mehr zu gebrauchen, keinen Hund in den Wald oder an andere verdächtige Orte zu führen sowie Wildfrevel anderer dem Waldvogt anzuzeigen, gelobt, diese Bestimmungen zu halten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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