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Heinz Schegin aus Lonsingen, gef., weil er einige Gulden von einer Geldsumme, die ihm von seinem Schwager zu Riederich und seiner + Schwester mit der Bestimmung zur Aufbewahrung anvertraut worden war, sie später dem Kloster Güterstein zu geben, den Erben vorenthalten und unwahr behauptet hatte, er hätte das Geld auf Weisung seiner + Schwester zu deren Nutzen verwendet, deshalb vor die Wahl gestellt, das Recht zu nehmen oder eine Geldstrafe von 100 fl und den Erben die volle Summe des ihm anvertrauten Geldes zu bezahlen, wählt letztere Möglichkeit, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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