Konrad von Gundelfingen (Gundolvingen) und sein Sohn Berthold, Kirchherr zu Zuffenhausen (Zoffenhusen), vergleichen sich mit dem Kloster Bebenhausen in eigenem und in der von Konrad zu verleihenden Kirche in Zuffenhausen Namen wegen des Heuzehnten, des Klosters Befreiung von Neugereutweingärten, des Sibotshofs, der von demselben fälligen Gült, wegen eines Hauses und dessen Insassen, des Mühlgrabens, des großen und kleinen Zehnten, Vogtrechten über Güter, wegen einer Schuld des Klosters an Konrads Vetter, den Chorherrn Heinrich in Straßburg, und wegen rückständiger Zinsen, desgleichen wegen einer Abfindungssumme von 200 Pfund Heller, die das Kloster ihnen wegen eines Teils ihrer Ansprüche zusichert.