Lorenz Hafner, Weber aus Entringen, wegen Wilderns im württembergischen Forst zu Tübingen gef., strenger Strafe verfallen, jedoch nach vier Wochen begnadigt und mit der Auflage entlassen, seine und seines Knechts Gefängnisatzung, alle Unkosten und eine Strafe von 20 lb h zu bezahlen, sich künftig in Württemberg jeglichen Waidwerks zu enthalten und Wildfrevel anderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen zu achten, und schwört U. L. Hafner hatte seinem Freund Jörglin Schneider beim Heimtransport des geschossenen Wildes und beim Verkauf nach Rottenburg am Neckar geholfen sowie einen Anteil bekommen und geduldet, daß J. Schneider seinen Knecht Mathis Fritz aus Mundelsheim zum Wildern verleitete.