Die Klage ist auf Beitreibung einer Summe von 1000 Goldgulden gerichtet, die Bellinghausen Bernsau für den Verzicht auf die Führung des Amtes Steinbach zugesagt hatte, während dieser die Zahlung verweigert, weil der Herzog den Vertrag nicht ratifiziert, sondern ihn zum Amtmann gemacht habe. Nachdem der Beklagte trotz Citatio ad reassumendum keinen neuen Prokurator benannte, setzte das RKG das Verfahren von Amts wegen fort und entschied am 24. Mai 1650, der Beklagte müsse die zu verzinsende Summe sowie die Gerichtskosten zahlen. Im Folgenden Streit um die Ausführung des Urteils. 2. Mai 1662 RKG-Exekutionsmandat. Streit mit dem Herzog von Jülich-Berg als kreisausschreibendem Fürsten über die Befolgung des Mandates. Antrag des Fiskals auf Beitreibung der Strafe wegen Nichtbefolgung des Mandates.