Abt Johann V. Fabri zu Langheim, Heinz von Redwitz zu Weißenbrunn und Contz d. Ä. Marschalk von Ebneth entscheiden in Streitigkeiten zwischen den Bauern aus Köttel und den Besitzern des Hasenzehnts aus Bojendorf wegen den Zehnten von zwei Äckern bei Büchlein, Tremelsäcker genannt. Entschieden wird, nachdem schon der verstorbene Abt Emmeram Teuchler zu Langheim vor dem Landgericht Weismain Kundschaft abgelegt hatte, dass die Äcker zum Zehnt aus Köttel gehören und die Besitzer des Hasenzehnts aus Bojendorf nichts damit zu tun haben. - Siegler: Langheim, Abt Johann V. Fabri genannt Strauß. Redwitz, Heinz von. Marschalk von Ebneth, Contz d. Ä.