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Graf Ulrich zu Württemberg, Vormünder etc. beurkundet, dass Graf Friedrich von Helfenstein, der gegen die Stadt Ulm ein ewiges Lösungsrecht an seinem verpfändeten Teil der Herrschaft gehabt hat, diesen Teil auch von ihm gegen 9.000 rheinische Gulden einlösen können soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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