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Peter Seiferlin aus Dettingen an der Erms, zu Urach gef., weil er wider ein Urteil des Stadtgerichts Münsingen, worin ihm das Tragen von Waffen und der Besuch von Zechen verboten worden war, gehandelt, auch gegen sein eidliches Versprechen etliche Leute, welche die Herrschaft zum Auskundschaften über ihn veranlaßt hatte, frevelhaft behandelt hatte, jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten freigel., gelobt, seine Atzung selbst zu bezahlen, sich künftig wohl zu verhalten und den Artikeln des früheren Gerichtsurteils nachzukommen, und schwört U. Er stellt vier Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle der Übertretung des gen. Urteils und dieser U. der Obrigkeit zu überantworten, andernfalls aber, besonders wenn er außer Landes fliehen würde, 100 fl zu bezahlen. - Bürgen: 1) Martin Silber 2) Ludwig Recher 3) Jakob Haas 4) Melchior Egen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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