Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Urteil des Markgrafs Albrecht von Brandenburg in der genannten Streitsache, dass von der Stadt Weil [der Stadt] wohl geurteilt, von denen von Mönsheim aber übel appelliert sei.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urteil des Markgrafs Albrecht von Brandenburg in der genannten Streitsache, dass von der Stadt Weil [der Stadt] wohl geurteilt, von denen von Mönsheim aber übel appelliert sei.