Search results
  • 5 of 380

Jung Hans Dietterich, Peter Amelin und Conlin Schmid, gen. Negelin, von Unter- und Oberlenningen, von denen der Erstgenannte eine Zeitlang zu Kirchheim im Turm gelegen hat, alle drei des Aufruhrs beschuldigt, versprechen, künftig alle gegen den Herzog gerichtete Reden und Handlungen zu unterlassen, ihre Pflicht als Gelobte und Geschworene zu erfüllen, und schwören U. Ferner geloben sie, weder sich selbst noch ihr Hab und Gut aus dem Fürstentum zu verändern, sich jederzeit auf Anforderung wieder im Gefängnis zu stellen und die Strafe für weitere Vergehen, sollten ihnen solche nachgewiesen werden, anzunehmen. Peter Ämelin und Conlin Schmid verpflichten sich außerdem, zur Buße 20 Pfund Heller an den Herzog zu zahlen - 10 am Johannes-Baptist-Tag, den Rest am darauffolgenden Martinstag - zu Händen eines Vogtes oder Kellers zu Kirchheim.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...