Sigmund, Haupt und Heinrich Marschalk zu Pappenheim bekunden, dass Abt Ulrich und der Konvent von St. Emmeram auf ihre Bitte hin zugunsten des Konvents des Augustinerordens in Pappenheim ihren, den Pappenheimischen, Teil des Zehnts zu Trommetzheim (Trumelczhaim) geeignet (auf die Lehenshoheit verzichtet) und gefreit haben, den sie bisher vom Kloster zu Lehen innehatten. Dafür tragen sie dem Kloster vier Eigenhöfe zu Lehen auf. S1=A1. S2=A2. S3=A3