Lienhart Dreer von Aichelberg, wegen eines Vergehens gegen die Obrigkeit zu Kirchheim gef. - er hatte in einem Wirtshaus zu Aichelberg ohne Anlaß den dortigen Schultheiß hinterrücks mit dem Messer überfallen, wobei dieser jedoch, weil er rechtzeitig dem Hieb auswich, abgesehen von einem aufgeschlitztem Rock nicht weiter getroffen wurde -, jedoch auf Fürbitten seines Vetters, des ehrwürdigen geistlichen Herrn Lienhart, Abt zu Adelberg, und anderer guter Freunde und in Anbetracht seines bisherigen Wohlverhaltens vom strengen Gerichtsverfahren befreit, aus dem Gefängnis entlassen und vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder dem Herzog 40 Gulden Strafe zu zahlen, künftig keine Waffen zu tragen, alle Zechen zu meiden, 200 Gulden zu verbürgen und über alles eine Verschreibung aufzurichten, entscheidet sich für das letztere, verspricht freien Willens, dem Herzog die genannte Summe zu entrichten: 20 Gulden an Martini, die restlichen ein Jahr später, gelobt auch, den übrigen Bestimmungen nachzukommen und schwört U. Er stellt ferner 7 Bürgen, die für ihn mit 200 fl. haften. Bürgen: Jecklin von Wälden [Eckwälden, Gemeinde Zell/Kreis Göppingen], Klainhans von Senningen [Gemeinde Boll/Kreis Göppingen], Oswald Dreer von Zell, Martin Schulthais von Zell, Jörg Dirr von Ohmden, Hans von Zell zu Kirchheim und Heinz Kugler von Aichelberg