Search results
  • 54 of 3,415

Hans Schletz, Bürger zu Hall, und seine Hausfrau Dorothea bekunden: Abt Konrad [II.] und der Konvent des Klosters Schöntal haben ihren Klosterhof zu Hall beim Gelbinger Tor an der Stadtmauer um 100 Pfund Heller zu einem Leibgeding an die Aussteller unter folgenden Bedingungen verliehen: Die Aussteller sollen das obere Haus mit zwei Stuben, Kammern, Ställen u.a., den kleinen gewölbten und den großen ungewölbten Keller davor haben. Das untere Haus, in dem Herr Ludwig von Sindringen wohnt, mit dem gewölbten Keller soll den Herren von Schöntal bleiben. Die Herren von Schöntal sind im oberen Haus mit Küche, Stallung und anderen Gemächern zu beherbergen. Dem Kaplan, der die Messe der Kapelle in diesem Hof zu besingen hat, soll im oberen Haus das kleine Stüblein mit Gaden und Küchlein überlassen werden, sein Trinkfässlein darf er in den kleinen gewölbten Keller legen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...