Hans Bonnetzer, genannt Schaudin und Ziegel Contz, beide B. zu Murrhardt, und Velttin aus Neustetten [Unterneustetten G. Kirchenkirnberg Kr. Backnang], im Amt Murrhardt gelegen, wegen Widersetzlichkeit gegen den Abt und die städtische Obrigkeit zu Murrhardt zu Reichenberg (Bonnetzer) bzw. Murrhardt (Ziegel) bzw. Bottwar [=Großbottwar] (Veltin) gef., jedoch auf Fürbitten ihrer Freunde begnadigt und freigelassen, schwören U., in die sie den Prälaten von Murrhardt einschließen und geloben unter Eid, ihr Leben lang der Obrigkeit und dem Gotteshaus Murrhardt gehorsam zu sein, jede Sonderung zu meiden, vielmehr die obrigkeitliche Gebote und Verbote der Amtleute zu befolgen, ferner ihrem Landesherrn als Abtrag 10 fl (Bonnetzer) bzw. 15 fl (Ziegel) bzw. 20 fl (Velttin) zu entrichten und ihre Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen. Bonnetzer, Ziegel und Velttin hatten als eines der "fürnemsten" Mitglieder eines Ausschusses, den die Gemeinde inner- und außerhalb der Stadt Murrhardt gegen den Abt Martin und Bm., Gericht und Rat der Stadt wegen etlicher Geldforderungen gebildet hatte, die Bitten des Prälaten und der Stadt, sich nicht zu widersetzen und der Stadt beizutreten (d.h. zu bezahlen), abgelehnt, auch wider Pflicht und Eid den geschworenen Bm. und die 6 vom Rat aufgemahnt, zu ihnen von der Gemeinde zu stehen und sich dadurch der Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit schuldig gemacht.