Hans Hirt d.J., gen. Held, aus Wildberg, wegen seiner Freveltaten daselbst gef., peinlich angeklagt und nach seinem Bekenntnis und eingeholter Kundschaft mit Urteil und Recht vor die Wahl gestellt, sich die drei (Schwur-)Finger abhauen zu lassen oder zeitlebens über den Rhein zu schwören, gelobt eidlich, unverzüglich über den Rhein zu ziehen, und schwört U.