Streit der verschiedenen Gläubiger der verstorbenen Eheleute Dr. Arnold Duncker und Katharina Aussem um die Pfandschaften zu Niederkassel und Rheidt (beide Rhein-Sieg-Kreis) im berg. Amt Löwenburg. Das RKG spricht mit Urteil vom 16. Juli 1703 den Appellanten den Besitz der Güter zu, da sie durch einen öffentlichen Kerzenkauf das Eigentum daran erworben haben. Die Appellaten sollen ihre Regreßforderungen in dem zu Köln anhängigen Prozeß gegen Christina Schöner als zweite Frau und Mobiliarerbin des Dr. Arnold Duncker weiterverfolgen. Am 21. April 1747 spricht das RKG die Appellanten auch von weiteren, nach 1703 erhobenen Forderungen der Appellaten frei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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