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Hans Synn, B. zu Gündelbach, wegen Teilnahme an den Bauernunruhen aus Furcht vor Strafe außer Landes geflohen, jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten begnadigt, wieder zum Untertan angenommen und zu seiner Familie eingelassen, gelobt eidlich, sich fortan als getreuer, gehorsamer Untertan zu betragen und nicht mehr gegen das Fürstentum zu handeln, vielmehr alle ihm bekannt werdenden Umtriebe gegen Regierung, Obrigkeit und Ehrbarkeit unverzüglich anzuzeigen, alle heimlichen Zechen, Gesellschaften und Winkelzusammenkünfte zu meiden sowie Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern und keine mehr zu tragen. - Bürgen (mit 100 fl): 1) Hans Lapp d.J. aus Sersheim 2) Michel Murer aus Bruchsal 3) Konrad Ziegler aus Schützingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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