Werden.-Johann Dietrich von der Hegge reversiert über die folgende inserierte Lehnsurkunde vom gleichen Tag: Werden.-Abt Anselm belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt den Johann Dietrich von der Hegge zu Behuf der Anna Margret Beckhaus, der Ehefrau desselben, zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngut Waschard auf der Hohen Straße, dessen Solstatt im Kirchspiel Mülheim, die Ländereien aber größtenteils im Stift Werden und Kirchspiel Kettwig liegen. Der Belehnte hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Georg Heinrich Vorrath, Rats und Sekretärs des Abts, und Johann im Reeck. Der Abt siegelt. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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