Search results
  • 371 of 22,276

Hans Osterhaimer zu Osterhaim (1) im Traunstainer (2) Landgericht gibt dem Domkapitel Salzburg als seiner Grundherrschaft seine Gerechtigkeit an dem Osterhamer Gut zu Osterham auf. Das Gut liegt seit längem öd und Osterhamer kann die Abgaben, da Haus, Stall und Stadel vor einiger Zeit abgebrannt sind, nicht mehr bezahlen, wodurch er beim Grundherrn hoch verschuldet ist. Über eine Begleichung der Außenstände wurde auf Wunsch des Domkapitels etliche Wochen vor dem Landgericht Traunstain verhandelt und dabei ein Rückkauf der Urbarsgerechtigkeit innerhalb eines großzügig bemessenen Zeitraums genehmigt. Der Rückkauf ist bisher jedoch nicht erfolgt, der Besitzer konnte den weiteren Unterhalt des Gutes nicht mehr finanzieren und hat daher seine Rechte an die Grundherrschaft abgetreten. Zeugen: Marthin Schwaiger zu Hergering (3) und Hanns Eder an der Pegschnaidt (4), beide im Landgericht Traunstein. Empfänger: Salzburg: Domkapitel. Siegler: S: Widerspacher, Sebastian, zu Grabenstätt, Pflegverwalter Traunstein

Show full title
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...