Suchergebnisse
  • 3 von 251

Hans Brining, Müller aus Plieningen, wegen strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten freigel., schwört U. und gelobt eidlich, nichts mehr gegen den Schwäbischen Bund und das Haus Württemberg zu unternehmen, bei einer Erhebung Hz. Ulrichs der Weisung des Schwäbischen Bundes Folge zu leisten und die Herrschaft Württemberg und die württembergischen Verwandten bei Rechtsforderungen nicht vor fremde Gerichte zu ziehen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...