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Markgraf Rudolf von Baden erlässt dem Kloster die Zinsen und Gülten, die dem Ritter Gerhard von Ubstadt (Ubstatt) jährlich aus jenem Hof zu entrichten gestanden, und verspricht, das Kloster bei den vorgenannten Zehnten und Gülten ungeirrt zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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