Der Hof Asterlagen im Lande Moers und im Kirchspiel Hochemmerich ist wegen des Tods von Johann ter Porten und seiner Frau Fie an Abt Anton und das Kloster Werden zurückgefallen. Der Sohn Dietrich ter Porten hat nun folgende Vereinbarung mit dem Abt abgeschlossen, wonach er eine Hand an dem Hof erhält und das an Senden und kleinen Zehnten, was bereits seine Eltern innehatten, zu Leibgewinn- und Leibgewinnsrecht. Er wird innerhalb eines Jahres eine weitere Hand beibringen. Er wird den Hof bauen und säen und jährlich die dritte Garbe von allem Korn abliefern. Ein Zins ist entsprechend den Registern zu bezahlen. Zu eigenem Nutzen kann er den etwa zwei Morgen großen Distelkamp und das etwa einen Morgen große Geerken hinter dem Pelacker haben, von dem er nur den Zehnten entrichten muß. Der Abt soll die Kapelle im Hof und die Zehntscheune in gutem baulichem Zustand erhalten und sie alleine nutzen. Wenn das Dach der Zehntscheune repariert werden muß, soll der Abt den Lohn und Dietrich die Kost bezahlen. Die Arbeitskräfte, die der Abt auf den Hof schickt, sollen wie üblich gehalten werden. Das für den Abt bestimmte Korn soll Dietrich bis an den Rhein bringen. Anwesend waren der Rentmeister von Moers Michael Heister, der Kellner von Werden Wessel, der Pastor zu Hameren Johann ter Porten, Dietrichs Bruder, Gottfried Garthaus von Münster und Goert Enbaven zu Werthausen. - ...up dinxtedach na dem Sonnendage Oculi.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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