Joachim Angerer, Konrad Venninger und Jakob Manz,alle B. und verordnete Untergänger zu Stuttgart auf dem Feld, urteilen im Streit zwischen dem Kastkeller Joachim Lindlin namens des Herzogs (Ludwig), Kläger, und Magdalena, Bläsin Bayers Witwe mit ihren Söhnen Marx, Jakob und Konrad, Beklagte, wegen der Grenze zwischen den herrschaftlichen Wiesen und dem Acker der obengen. Witwe zu Kaltental. Nach der Beschwerde des Klägers, dem Wiesenknecht würde der von den Obstbäumen in der unteren Markung zustehende Teil vom Überhang verweigert, und Antwort der Beklagten, sie würden durch über die Markung hängende Bandstumpen geschädigt, auch ginge der Graben zu nahe an die Marksteine, entscheiden die Untergänger zu gen. Bedingungen.