Nachdem sub dato Johann Moritz Freiherr von Cronegg und seine Ehefrau Anna Maria von Auerbach ihr bisher in Babstadt besessenes eigenes Gut in Anwesenheit Dr. iur. utr. Johann Jakob Vischers, württembergischen Oberrats und abgeordneten Kommissars, und Johann Georg Theodors, baden-durlachischen Amtmanns zu Graben, dem Ferdinand Freiherr von Degenfeld, Edlen und Panierherrn zu Hoheneybach, Dürnau und Neuhaus käuflich überlassen haben, wird für die Bezahlung des Kaufpreises folgendes vereinbart: Die Ehefrau des Freiherrn von Cronegg erhält 50 Gulden; Jud Seligmann, kurpfälzischer Schutzverwandter zu Schluchtern, hat gegenüber dem Freiherrn von Cronegg 364 Gulden zu beanspruchen, und erhält von den "nun aber dermahlen veraccordirten" 200 Gulden sofort 100 Gulden, die restlichen 100 Gulden werden in drei Jahresraten à 33 Gulden 20 Kreuzer bezahlt; von den 80 Gulden, die der sogenannte Schmid Jacob zu Biberach bezüglich des Guts verlangt, und dem, was die Kraichgauer Ritterschaft an Kontribution zu fordern hat, wird der Verkäufer freigestellt; "sodann mehrernennt ihro gnaden herrn von Kroneckh jungen herrlein Ferdinand Christoph mit einigem angedenckhen nach gnädigem belieben zuerfreyen".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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