[Erzbischof Leonhard] von Salzburg verkauft Sigmund von Frawnberg (1) zu Hag (2) [zur Dompropstei gehörige] Getreidegülten zu Alten A{e}rding (3) im Wert 40 Gulden, 27 Pfund Pfennigen schwarzer Münze und einem Pfund Geld [das Schäffel Korn, Weizen und Gerste A{e}rdinger (4) Maß für jeweils 4 Schilling Pfennig, das Schäffel Hafer für 60 schwarze Pfennige gerechnet]. Sigmund von Fraunberg sichert zu, innerhalb von 14 Tagen 2000 Gulden bar zu bezahlen, erhält anschließend den vom Erzbischof, vom Dompropst und vom Domkapitel besiegelten Kaufbrief ausgehändigt und soll im Gegenzug einen Schuldbrief über weitere 2000 Gulden ausstellen, die halb zu Pfingsten und halb zum 29. September [St. Michael] fällig sind. Zudem hat Sigmund von Fraunberg dem Erzbischof die Kosten für die Errichtung des Getreidekastens zu ersetzen. Er und seine Erben erhalten gleichzeitig die Vogtei über die Gültgüter im Mannesstamm zu Lehen, die nach dem Aussterben der Familie im Mannesstamm auch auf die weibliche Linie übertragen werden kann. Zeugen: Geo{e}rg von Fraunberg, Pfleger zu Titmoning (5), Hanns Klosner, Ritter, Georg von Eysenhouen (6) und Wolfganng Panichner zu Wolckstorff (7), Marschall. Empfänger: Fraunberg: Sigmund von. Siegler: S1: Salzburg, [Erzbischof Sigmund II.]. S2: Fraunberg, Sigmund von, zu Haag