Urban Schmid aus Pfrondorf, der schon 1546 wegen Wilderns in Tübingen eine Haft verbüßt hatte, jetzt unter dem dringenden Verdacht der Wilderei erneut gef. und gemäß herzoglicher Verordnung dazu verurteilt wurde, zur Strafe 20 lb h und seine Atzung zu bezahlen sowie keine Büchse mehr zu besitzen, schwört U. und gelobt eidlich, diese Auflagen zu erfüllen und künftig nicht mehr zu wildern.