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Hans Präntl, Bürger und Müller zu Freising, und dessen Hausfrau Emerantiana stellen dem Edlen Wolf Karl von Muggenthal zu Pondorff, Domherrn zu Freising und fürstlichen Forstmeister daselbst, einen Revers aus, wonach ihnen dieser die zu der St. Augustinkapelle in seinem Domherrnhof Schönegkh gehörige Behausung bei seinem Garten auf der Mosach, angrenzend an das Haus des Caspar Vischer, gegen eine jährliche Gült von 2 fl. 2 Schilling (zahlbar je zur Hälfte an Georgi und Michaeli) leibgedingsweise verliehen hat. Bei Veräußerung steht dem genannten Domherrn das Vorkaufsrecht zu; S: Dr.iur.utr. Johann Pabst, Syndikus des Domkapitels Freising.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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