Vor dem Richter Hermann Hoeffken und den Schöffen Johann von Holthusen, Johann Somer, Godert van der Haer, Johann to Borcke und Heinrich to Borcke von Werden ist im gehegten Gericht erschienen Hermann die doeve Klopper zu Essen und hat bekundet, daß er, als er zu Essen im Gefängnis saß, notgedrungen dem + Johann von Titz, Richter in Werden, eine Urkunde versetzen sollte, die über 13 Malter Hafer aus dem Gut Weilekes lautete. Der Richter hat sich die Urkunde ausliefern lassen, als er Hermann auf dem Weg zur Happenkaete getroffen hat, und ihm ein Wahrzeichen für den inzwischen + Dietrich Loesken gegeben, der ihm dafür 20 Gulden zahlen sollte. Das ist so geschehen. Der Richter hat eingewilligt, daß Hermann die Urkunde wieder einlösen kann. Hermann jedoch ist dazu einen Tag zu spät gekommen, worauf Johann von Titz den Rückkauf abgelehnt hat. Hermann hat darauf geklagt, auch weil ihm der + Johann to Borcke für die Urkunde 60 oberländische Gulden zahlen wollte, während der Richter an Hermann nur 60 Gulden kurrent geben wollte. Hermanns Ehefrau hat mit der Witwe des Richters namens Else, die auf dem Schloß de Voer in Werden wohnt, einen Prozeß bis in das 3. Jahr geführt. Schließlich haben die Schöffen als Recht gewiesen, Hermann solle Else nochmals gerichtlich ansprechen lassen. Das war Hermanns Frau zu schwer. Hermann hat nun vor dem Gericht Lutter und Hardenberg Stael (Stail) von Holstein beauftragt, den Schaden und andere Ansprüche anzumahnen und einzufordern. Die Schöffen haben ihr Urkundsgeld empfangen. - Es siegeln Richter und Schöffen. - ... up manendach na exaltacionis crucis.