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Gottfried [VII.], Graf von Ziegenhain, bekundet, mit Heinrich
[von Kranlucken], Abt von Fulda, in Herchenhain [Vogelsbergkreis] eine
Burg und eine...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1351-1360
1358 September 29
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis geburt drizenhundirt iar in dem acht und funiffzigistim iare an sente Michils tage des heiligin erzengils
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gottfried [VII.], Graf von Ziegenhain, bekundet, mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, in Herchenhain [Vogelsbergkreis] eine Burg und eine Stadt erbaut zu haben, die ihnen gemeinsam gehört. Dazu hat Gottfried Heinrich und dem Kloster von Fulda die Hälfte des Gebietes übertragen, das er dort besitzt; davon ausgenommen ist der Kirchensatz in Herchenhain. Der Amtmann, die Burgmänner, die Turmleute, die Wächter, die Pförtner, Bauern und Bürger der Stadt, gleich wer sie bestellt, sollen sowohl Gottfried und seinen Erben als auch Heinrich und dem Kloster gleichermaßen zur Treue verpflichtet sein. Im Streitfall soll keine der beiden Parteien Burg und Stadt für sich vereinnahmen. Vielmehr sollen Burg und Stadt den Gerichten Burkhards und Crainfeld [beide Vogelsbergkreis] Schutz bieten. Beide Seiten sichern sich zu, den Besitz des anderen, der in der Umgebung der Burg liegt, zu schützen. Freiheiten und Zölle, die Heinrich vom Kaiser erwerben sollte, sollen beiden Parteien gleichermaßen zugute kommen. Erwerbungen für Burg und Stadt sowie Ausgaben, die für diese getätigt werden, sollen von Heinrich und Gottfried zu gleichen Teilen getragen bzw. genutzt werden. Sollten Burg und Stadt verloren gehen, wollen beide Seiten diese gemeinsam zurückgewinnen. Niemand soll mit dem Usurpator allein Sühne oder Frieden vereinbaren, so lange der Besitz nicht zurückgewonnen ist. Sollte nur einer der beiden den Besitz wiedererlangen, soll er dem anderen dessen Hälfte zurückgeben. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gottfried [VII.], Graf von Ziegenhain
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 2, Nr. 77
Vermerke (Urkunde): Literatur: Schannat, Corpus Traditionum Fuldensium, S. 384
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.