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Konrad Senft, Bürger zu Hall, bekundet: den Heiligenpflegern zu Sankt Katharina gehört 1 Schilling Heller Nachgeld als Seelgerät aus seinem Acker am Geißpfad beim Acker des Spitals. Mit der Gült sind keinerlei sonstigen Rechte am Acker verbunden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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