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Michael Haug, Hans Kremer und Hans Braun, alle B. und Untergänger zu Stuttgart in der Stadt, einen Anna, Witwe Klaus Rienhardts, als Klägerin, mit Christoph Mayer, Bm. zu Stuttgart, als Beklagtem, in einer nachbarrechtlichen Streitsache. Sie entscheiden, die Klägerin müsse es dulden, daß der Dachtrauf und das Regenwasser, wie von alters her, vom Roßstall des Beklagten in einer steinernen Rinne durch ihre Behausung geführt werde. Der Beklagte wird verpflichtet, den Platz vor seinem Stall jederzeit sauber zu halten, damit das Wasser nicht durch Mist und Unrat am Durchlauf gehindert werde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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