Werden. -Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor der Abtei Werden, bekundet, dass Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann ihn zu Behuf des hochadligen freiweltlichen Stifts Rellinghausen mit dem Lehngut gen. die Große Müllersheide in Byfang zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen und Räte Philipp Jacob Bernardi, Landrichters, und Ludger Albert Lauten, Kanzleisekretärs des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift