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Vertrag zwischen dem Schultheiß von Ötisheim, Heinz Rumel von Bauschlott, und Heinrich Kieners Witwe wegen etlicher Güter, die er ihrem Mann gegen eine jährliche Fruchtgült geliehen hat.
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Vertrag zwischen dem Schultheiß von Ötisheim, Heinz Rumel von Bauschlott, und Heinrich Kieners Witwe wegen etlicher Güter, die er ihrem Mann gegen eine jährliche Fruchtgült geliehen hat.