Alered von Heiden und seine Frau Aleke machen für sich und ihre Erben bekannt, daß nach ihrem Tod keiner ihrer Erben ein Recht an dem Gut Bösinglo in dem Kirchspiel Rhede (Rede) haben soll und daß das Gut mit allem Zubehör wieder an den Hof Rüschede zum, Nutzen des Abts von Werden zurückfallen soll. - Es siegeln der Aussteller und sein Bruder Wennemar. - Gegheven ... des maindages na mitvasten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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