Thomas Zimmerer aus Oberhausen, mit einer Geldstrafe von 4 fl belegt, die er mit je 2 fl auf Lichtmeß (2. Febr.) und Ostern (1. Apr.) des folgenden Jahres bezahlen soll, weil er während der Bauerunruhen von Wilderern Wildbret angenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse zu tragen. Er stellt Hans Fuchs aus Oberhausen als Bürgen, der sich eidesstattlich verpflichtet, bei säumiger Zahlung der Geldstrafe diese in den gen. Raten an den Forstmeister zu Urach zu entrichten.