Christoph von Helmstatt zu Hinsingen bekundet, dass er Dietrich von Gemmingen zu Gemmingen um 2000 Gulden Kapital einen jährlichen Zins in Höhe von 100 Gulden Silbermünze (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) verkauft hat. Zu Unterpfand setzt er seinen Anteil an Schloss und Stadt Neckarbischofsheim (Bischoffsheim), nämlich an "den fünf deylen das halb deyl" mit zugehörigen Leuten, hoher und niederer Obrigkeit, Frondiensten, Gebot und Verbot, Äckern, Wiesen, Zehnten, Fischrechten, Keltern, Wald etc., wie dieses alles vom Stift Worms zu Lehen rührt, sowie ein Viertel am Schloss und Ansitz zu Hinsingen samt Zugehörungen, Gerechtigkeiten und Nutzungen. Auf dem Anteil zu Neckarbischofsheim sind bereits 1000 Gulden Kapital zugunsten des Pleickard Landschad zu Steinach versichert. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und verpflichtet sich, den Zins jährlich zu Aegidii [= 1. September] nach Gemmingen oder Wimpfen zu entrichten. Bei Säumigkeit ist mit einem reisigen Knecht und einem Pferd Einlager zu leisten in Wimpfen oder Heilbronn. Die Wiederlösung des Zinses zum selben Preis bleibt bei halbjähriger Kündigung vorbehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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