Konrad Welling zu Schönberg, der sein nach Lage und Anstößern näher beschriebenes, mit Ausnahme einer Herrengülte unbelastetes und nicht versetztes Gehölz von ca. 1 1/2 Morgen Fläche, bisher Bestandteil des von ihm bewirtschafteten und der Heiligenpflege Enslingen gehörenden Erblehengutes, mit Seitz Wüst zu Gaisdorf getauscht hat, verleibt seinem Erblehengut zum Ausgleich einen bisher allodialen Weinberg von ca. 1 1/4 Morgen Fläche auf Gailenkircher bzw. Enslinger Gemarkung ein und gelobt für alle künftigen Besitzwechsel "nach herrngülts gewonhait vnd recht" ordentliche Aufgabe und Neupachtung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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