Erzbischof Johann Philipp zu Mainz bekundet, dass er Wolfgang von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, für diesen selbst und für dessen Bruder Weiprecht von Gemmingen, für diesen selbst und als Vormund Johann Reinhards, des Sohnes seines ältesten verstorbenen Bruders Johann Christoph, ferner für Eberhard von Gemmingen, des verstorbenen Philipps Sohn, für Karl Dietrich, Philipp Christoph und Johann Albrecht, des verstorbenen Johann Konrads Söhne, sowie für Georg Schweickard, des verstorbenen Eberhards ältesten Sohn, für diesen selbst und dessen abwesenden Bruder Achilles Christoph, alle von Gemmingen, die im Folgenden näher bezeichneten Güter [im Raum Oppenheim, Erfelden, Stockstadt und Wintersheim], die Afterlehen des Ausstellers sind, verliehen hat.