Bartlin Reiter d.J. aus Unterhausen, mit einer Geldstrafe von 5 fl belegt, die er auf Weihnachten dem Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen dem Auberlin Reß einen erlegten Hirsch hatte suchen und schinden helfen und weil seine Frau ein Stück Wildbret angenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Jörg Melchinger aus Oberhausen als Bürgen, der sich verpflichtet, bei säumiger Zahlung die Geldstrafe zu entrichten und bei Übertretung dieser Verschreibung der Obrigkeit oder dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung 10 fl zu bezahlen.