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Schultheiß und Gericht zu Enzweihingen (Enzwihingen) beurkunden, daß vor ihnen auf Klage des ehrbaren Ludwig Schertlin, württ. Schultheiß zu Vaihingen (Veyhingen) und bevollmächtigter Anwalt des Gf. Eberhard d.Ä. v. Württemberg, Heinz Wurst, Konz Burrer und Hans Süter je mit Angabe ihres Alters Kundschaft gegeben haben: Vor 40 Jahren seien der alt Seng und Hans Bomshoch württ. Forstmeister gewesen; sie haben bei Forst- und Wildbretvergehen gestraft, während der Abt von Maulbronn dabei keine Gerechtigkeit ausgeübt habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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